Wer Sozialhilfe beziehungsweise Hartz 4 beantragen muss, der hat immer wieder mit vielen Dingen zu kämpfen, um auch wirklich im Endeffekt einige Euro Unterstützung vom Staat zu erhalten. Haben Sie beispielsweise eine kapitalbildende Lebensversicherung, müssen Sie diese grundsätzlich verwerten. Doch im Falle der Sterbegeldversicherung sieht es anders aus, wie Rechtsanwalt Dr. Heimbach aus Berlin erklärt. Eine reine Sterbegeldversicherung wird als Schonvermögen gezählt und bleibt daher verschont.
Hier haben Sie die Möglichkeit, in Kontakt mit Ihrem Versicherungs- und Finanzfachmann aus der Nähe zu treten. Gerne wird er Ihnen eine kostenlose Risikoanalyse erstellen und Ihnen einen passgenauen Versicherungsschutz suchen, um die Angehörigen und auch Sie optimal abzusichern.
Schonvermögen der Sterbegeldversicherung – was beachten
Müssen Sie plötzlich Sozialleistungen beantragen, dann ist der Weg nicht immer leicht. Viele Versicherungen müssen Sie auflösen und den entsprechenden Rückkaufswert aufbrauchen, bevor Sie etwas vom Staat sehen. Wollen Sie sich für den Sterbefall absichern, dann sollten Sie zwingend aufpassen, dass es sich wirklich um eine reine Sterbegeldversicherung handelt, die zweckgebunden ist.
Einige Sterbegeldversicherungen sind mit einer kapitalbildenden kleinen Lebensversicherung kombiniert, was dann wiederrum nicht mehr zum Schonvermögen zählt. Näheres zu Themen wie:
- Sterbegeldversicherung Vergleich
- VdK Sterbegeldversicherung
- Ideal Sterbegeldversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Sterbegeldversicherung Test
Sterbegeldversicherung Schonvermögen Urteil- Bundesverwaltungsgerichte urteilen für die Versicherten
Jeder hat eine würdevolle Verabschiedung verdient. Von daher hat das Bundesverwaltungsgericht auch entschieden, dass Leute eine entsprechende Vorsorge treffen dürfen und dieses zum Schonvermögen gehört. Das Vermögen für die Bestattung sowie eine Grabpflege gehören laut der Härtefallregelung zum Schonvermögen. Auch wenn einmalig eine Einlage in die Sterbegeldversicherung getätigt wird, dürfen die Ämter keine Sozialhilfeleistung verwehren. Diese Versicherung ist die einzige Möglichkeit, um für die Bestattung vorzusorgen.
Keine Gefährdung der angesparten Beiträge für die Bestattung
Es muss sich kein Versicherter Sorgen darüber machen, dass die Sterbegeldversicherung aufgelöst und das angesparte Geld aufgebraucht werden muss. Das Geld aus der Sterbegeldversicherung ist für die eigene und vor allem würdevolle Bestattung gedacht, an die kein Staat herankommt. Auch wenn es immer Widersprüche gibt und es manchmal versucht wird, sollten Sie sich nicht unterkriegen lassen, sondern auf die verschiedensten Urteile verweisen, die es diesbezüglich mittlerweile gibt. Weitere Informationen zu den Sachgebieten:
- Unterschied Sterbegeldversicherung Risikolebensversicherung
- Techniker Krankenkasse
- uniVersa Sterbegeld
- VHV Sterbegeld
- VDK Sterbeversicherung
- R+V Sterbegeld
Beiträge für Bestattung Schonvermögen nach SGB XII
Glücklicherweise wurde vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die angesparten Beträge für die Bestattung nicht angekratzt werden dürfen. Ansonsten wäre dann im Endeffekt im Sterbefall wahrscheinlich kein Geld mehr da, um eine würdevolle Bestattung zu erfahren. Wer bereits schon einmal eine Bestattung in der Familie mitgemacht hat, der weiß, dass das ganze Prozedere jede Menge Geld kostet. Die Bestattung, Grabstein, Grabpflege, das sind alles Kosten, die wahnsinnig ins Geld gehen.
Vermögen und Sozialhilfe
Wer Leistungen nach dem SGB in Anspruch nehmen muss, wird sich vielen Einschränkungen konfrontiert sehen. Nicht selten muss der Rückkaufwert angenommen werden. Selbst ein Rechtsanwalt kann hier nur selten weiterhelfen. Doch im Bereich der Sterbegeldversicherung dürfen die Ämter der Sozialhilfe nicht verlangen, dass die Verträge aufgelöst werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass weitere Urteile zu Gunsten der Hartz IV Bezieher kommen .
Dank der Urteile auf der sicheren Seite
Jeder kann irgendwann einmal aufgrund verschiedener Faktoren auf Sozialleistungen und Hartz 4 angewiesen sein. Von daher können wir alle froh sein, dass es die Urteile zum Schonvermögen hinsichtlich der Sterbegeldversicherung gibt. Auf der Seite von Rechtsanwalt Dr. Heimbach aus Berlin wird ein Urteil sehr gut dargestellt. Entscheiden Sie sich einfach für eine reine Sterbegeldversicherung und schon sind Sie davor sicher, dass dieser Betrag aufgebraucht werden muss, bevor Sie Leistungen vom Staat erhalten.